Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Kündigungsschaltfläche für Online-Verträge muss für Verbraucher leicht zugänglich und unmittelbar auffindbar sein. Das Urteil betrifft einen der bekanntesten Pay-TV-Anbieter Deutschlands und hat Signalwirkung für viele digitale Dienstleister.
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