Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Überblick ab Juni 2025

Ziel und Hintergrund des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein neues deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegt. Es tritt zum 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Erstmals werden damit private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – bislang galten solche Pflichten vor allem für den öffentlichen Sektor. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des BFSG (und des EAA) ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen und Barrieren in der Privatwirtschaft abzubauen.

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Datenschutz bei der Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister

Ein aktueller Fall beleuchtet die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Weitergabe von E-Mail-Adressen durch Online-Händler an Paketdienstleister. Dabei geht es um den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Welche Rechte bestehen, welche Pflichten gelten für Unternehmen, und welche Alternativen sind möglich?

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