10.000 Euro Entschädigung wegen Datenschutzverstoß

Darf der Arbeitgeber öffentlich über den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren – und das womöglich noch mit kritischem Unterton? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Arbeitsgericht Duisburg in seinem Urteil vom 26.09.2024 (Az. 3 Ca 77/24) beschäftigen. Das Ergebnis: Ein ehemaliges Vorstandsmitglied eines Vereins wurde zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt – wegen eines massiven Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Urteil zeigt: Arbeitnehmer sind nicht schutzlos, wenn es um ihre sensiblen Daten geht.

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