Domain-Grabbing ist unlauterer Wettbewerb – LG Düsseldorf stärkt Markeninhaber

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Versäumnisurteil vom 10. Februar 2025 (Az. 38 O 162/24) entschieden, dass die vorsätzliche Registrierung eines Domainnamens in Erwartung eines späteren Verkaufs an den Markeninhaber rechtsmissbräuchlich ist. Die Entscheidung stellt klar: Wer gezielt Domainnamen fremder Marken reserviert, um Profit daraus zu schlagen, handelt unlauter und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

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