Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24) eine für Verbraucher bedeutsame Entscheidung getroffen: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass das Widerrufsrecht für Online-Käufe – selbst von hochpreisigen Gütern wie Fahrzeugen – auch noch viele Monate später ausgeübt werden darf.
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