Mit einem klaren Urteil (Az. 3 UKI 11/24 e) vom 05.02.2025 hat das OLG Bamberg die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und rufschädigender Behauptung neu markiert. In einem Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung über soziale Medien hat das Gericht entschieden: Wer falsche Tatsachen in sozialen Netzwerken verbreitet, muss mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen – auch ohne ausdrückliche Nennung des Namens des Betroffenen.
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