Vorschlagslisten für Schöffen: Dürfen sie veröffentlicht werden?

Die Erstellung von Vorschlagslisten für das Schöffenamt ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen. Diese Listen enthalten personenbezogene Daten potenzieller Schöffen und sind Grundlage für die Besetzung von Schöffenämtern an Amtsgerichten. Doch die Veröffentlichung solcher Listen im Internet stellt einen erheblichen Datenschutzverstoß dar und ist rechtlich unzulässig.

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