Schutz der Privatsphäre im Presserecht – Neues Urteil des LG Berlin stärkt Persönlichkeitsrechte

In einer wegweisenden Entscheidung hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 27 O 322/24 eV) klargestellt, dass Antragsteller auch ohne Offenlegung ihrer Wohnadresse eine einstweilige Verfügung gegen pressebezogene Persönlichkeitsrechtsverletzungen erwirken können – vorausgesetzt, es bestehen schutzwürdige Gründe für die Geheimhaltung. Dieses Urteil bringt bedeutende Klarheit für Personen, die sich gegen mediale Eingriffe in ihre Privatsphäre zur Wehr setzen möchten, ohne sich weiter öffentlichem Druck auszusetzen.

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