Kündigung per Einwurf-Einschreiben – kein sicherer Zugangsnachweis!

Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az. 2 AZR 68/24 vom 28. März 2025) sorgt für Klarheit: Wer glaubt, mit einem Einwurf-Einschreiben zuverlässig den Zugang einer Kündigung nachweisen zu können, irrt möglicherweise gewaltig.

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