Grenzen der Auskunft bei Online-Bewertungen – OLG Bamberg weist Antrag auf Nutzerdaten zurück

Negative Online-Bewertungen sind für viele Unternehmen ein Ärgernis – insbesondere dann, wenn die Kritik unsachlich, beleidigend oder gar rufschädigend erscheint. Was viele nicht wissen: Der rechtliche Spielraum, solche Bewertungen rechtlich anzugreifen und Informationen über die Verfasser zu erlangen, ist begrenzt. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (Beschluss vom 16.06.2025 – 6 W 6/25 e), die insbesondere für Unternehmen mit Online-Reputation von großer Relevanz ist.

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Rechtswidrige Bewertungen im Netz: Wann E-Mail-Anbieter Nutzerdaten herausgeben müssen

Wer online unwahre Behauptungen aufstellt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn er vermeintlich anonym bleibt. In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht München I vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) entschieden, dass ein E-Mail-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet ist. Der Fall betrifft eine Bewertung auf einer Arbeitgeberplattform und hat Signalwirkung für den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten im digitalen Raum.

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