Neulich war ich im Chat mit zwei Mediendesignerinnen, von denen eine (völlig zu Recht) sauer war, weil eine andere Designerin, mit welcher sie zusammen an einem Projekt arbeitete, ein von ihr entworfenes Logo verändert hatte. Dazu hatte Sie ein paar Linien entfernt und ein oder zwei Objekte verschoben. „Kann ich da nichts dagegen machen?“ wurde ich dann auch gleich gefragt.

„Ich bin doch die Urheberin dieses Logos, dann darf die das doch nicht einfach ändern.“ So gern ich ihr Recht gegeben hätte, aber so einfach ist das nicht.

Richtig ist, als Schöpferin des Logos, könnte sie die Inhaberin von Urheberrechten nach dem Urhebergesetz (UrhG) sein. Allerdings ist es dann notwendig, dass das von ihr gefertigte Logo müsste dann ein Werk im Sinne des § 2 I UrhG sein. Das ein Logo nach § 2 I Nr. 7 UrhG geschützt sein kann, ergibt sich aus dessen Wortlaut:

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Ausreichend ist dies aber noch nicht. § 2 II UrhG regelt:

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Das heißt, dass Werk, hier das Logo muss eine persönliche geistige Schöpfung sein. Eine persönliche Schöpfung ist es, da sie aus der „Feder“ der Designerin stammte. Aber wie ist das mit der geistigen Schöpfung? Sie hat es sich ausgedacht das Logo, hat sich überlegt wie es aussehen soll, wie die Vorgaben der Kundin am besten umgesetzt werden sollten. Aber kommt dabei auch die Individualität der Schöpferin zum Ausdruck? Das dürfte hier die große Frage sein.

Ich möchte auf Folgendes hinaus: Ob ein Werk dem Urheberrecht unterliegt, hängt nicht von der Frage ab, ob jemand einen seitenlangen Disclaimer auf seine Internetseite stellt oder nicht, sondern darauf, ob das Werk die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.

Gleiches gilt auch für das oft und gern verwendete ©. Dieses © steht für Copyright. Dieses ist allerdings kein Rechtsinstitut des deutschen Rechts, sondern (mit ein paar Unterschieden) die im englischen Sprachraum geltende Entsprechung unseres Urheberrechts.

Sollten Sie also den Verdacht haben, dass jemand Ihr geistiges Eigentum verletzt hat, dann sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gern weiter.