Vergleichsverhandlungen gescheitert
Allgemein, Urheberrecht Februar 10th, 2011So lautet der Betreff einer E-Mail, die ich gerade empfangen habe. Die Kollegin bestätigt mir darin, was ich ihr gerade am Telefon gesagt habe, nämlich, dass ich weitere Diskussionen in dieser Sache nicht für sinnvoll erachte. Nun habe ich es schriftlich und kann es in die Akte hängen und gleich noch den Mandanten informieren.
Was war los
Die Sache um die es hierbei ging ist eine der urheberrechtlichen Abmahnungen, die ich bearbeite. Ganz konkret ging es um eine Abmahnung der Kollegen BaumgartenBrandt aus Berlin für den Film „Antichrist“. Für diesen Film, der es in Deutschland nicht einmal bis in die Kinos geschafft hat, setzten die Kollegen einen Streitwert von 50.000 EUR an. Legt man diesen Streitwert für die Abrechnung des Streites zugrunde, stünden den Kollegen Gebühren in Höhe von 1379,80 zu. Hinzu kämen noch etwaige Schadensersatzansprüche. Aber die Kollegen waren großzügig und machten einen sogenannten Vergleichsvorschlag, demnach mein Mandant 1200 EUR zahlen sollte.
Mein Mandant wollte zahlen. Aber nicht alles. Also überwies er den Kollegen 350,00 EUR. Das war im November. Im Dezember rief die Kollegin das erste Mal an und fragte, ob denn mein Mandant nicht bereit wäre noch etwas zu zahlen. Ich gab ihm diesen Vorschlag weiter und er wollte nicht.
Die nächste Runde
Heute dann der zweite Anruf aus Berlin. Heute wollte die Kollegin wissen wie der Mandant reagiert habe. Ich teilte ihr seinen Entschluss mit. Daraufhin fragte mich die Kollegin, warum dies so sei. Sei der Mandant ein Härtefall? Oder einfach nur stur?
Nachdem ich einmal tief durchgeatmet hatte erkärte ich der Kollegin anschließend zweierlei Dinge:
- dass die Tatsachen über die Einkommensverhältnisse meines Mandanten der Schweigepflicht unterliegen und ich nicht gedachte, sie ihr preiszugeben und
- dass die Nichtzahlung weiterer Gelder mitnichten etwas mit Sturheit seitens des Mandanten zu tun hätte sondern mit Ansprüchen der Gegenseite.
Das Ergebnis
Nachdem die Kollegin noch einmal nachgefragt hatte, ob ich mir mit dieser Auskunft auch sicher sei, sagte sie dann etwas schnippisch:
Gut, dann erkläre ich hiermit die Vergleichsverhandlungen für gescheitert.
Vor dem Hintergrund, dass ich an Vergleichsverhandlungen gar nicht interessiert war, nahm ich dies so zur Kenntnis und verfuhr mit der oben genannten Mail anschließend wie mit allen Bettelbriefen: Knicken, Lochen, Abheften.
Fazit
Und noch einmal von mir der Hinweis. Lassen Sie sich durch bestimmte Formulierungen oder immer wieder neue Briefe von den Kollegen der Gegenseite nicht verunsichern. Und sollten Sie doch unsicher sein: Dann rufen Sie uns an!
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