Wieder einmal: Fremde Bilder auf der eigenen Homepage
Allgemein, Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, IT-Recht August 19th, 2010Ich bearbeite derzeit wieder einen Fall, in dem ein gewerblicher Webseitenbetreiber abgemahnt wurde, weil er auf seiner Homepage ein Bild verwendete, für welches er nicht über das Urheberrecht verfügte und auch keine Lizenzrechte erworben hatte. Das Problem hier: Nicht der Mandant selbst hat die Homepage erstellt, sondern hat sie durch eine Mediendesignerin erstellen lassen.
Er selbst hat also nichts dazu getan, die Rechte des Inhabers zu verletzen. Trotzdem bekommt er die Abmahnung und trotzdem soll er haften. Ist das richtig?
Ja, das ist es.
Als Inhaber einer Internetseite, die er nicht selbst erstellte, sondern erstellen ließ, treffen ihn sehr hohe Sorgfaltsanforderungen. Denen genügt er nicht, wenn er die von der Erstellerin der Seite verwendeten Bilder nicht selbst auf die entsprechenden Rechte überprüft, so das Landgericht München in seinem Urteil vom 18.09.2008 (Az. 7 O 8506/07).
Auch die Begründung hierfür liegt auf der Hand. Könnte sich der Webseitenbetreiber damit herausreden, dass nicht er, sondern ein Dritter, eben ein Webdesigner oder ähnliches, hätte die Rechte des Urhebers verletzt, so wäre es für die Rechteinhaber so gut wie unmöglich, ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn nicht immer wird auf einer Seite der Ersteller genannt. Wenn eine Haftung des Webseiten betreibers gegenüber dem Rechteinhaber ausgeschlossen wäre, hätte letzterer nicht ein mal einen Auskunftsanspruch dahingehend, wer denn die Rechte tatsächlich verletzt hat.
Darum meine dringliche Bitte an Sie: Wenn Sie eine Homepage erstellen oder erstellen lassen, erkundigen Sie sich bitte ausdrücklich danach, ob für die verwendeten Bilder die Urheberrechte gewahrt werden. Finden Sie im Internet ein Bild, welches Ihnen gefällt, Sie aber nicht wissen, wer der Urheber ist, dann können Sie inzwischen auch verschiedene „Invers-Suchen“ für Bilder verwenden.
Januar 26th, 2011 at 05:49
Liebe Frau Winkler,
durch den Verbesserungsmarathon bin ich auf Ihrer Seite gelandet und erlaube mir, eine Frage zu stellen.
Bildrechte.
Folgender Fall: Ich konzipiere Websites und habe für einen Kunden – einen Arzt – ein Bild von einer Niere im Internet raus gesucht. Das Bild wurde zum Dowmload angeboten für ca. 28 US $
Nach Abschluss der Entwurfphase wollte ich das Bild bezahlen und downloaden. Es ist aber unter dem vorherigen Link bzw. bei dem Anbieter nicht mehr zu finden.
Ich möchte das Bild sehr gerne verwenden und habe zwei Fragen dazu:
Welche Invers-Suche kann ich hier anwenden?
Was kann mir Worse-Case passieren, wenn ich das Bild auf der Website lasse?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Einen schönen 3. Kilometer wünsche ich Ihnen!
Rita Klasen
Januar 26th, 2011 at 15:53
Liebe Frau Klasen,
im schlimmsten Falle passiert Ihnen genau das, was auch meinem Mandanten passiert ist und Sie bekommen eine Abmahnung.
Welche Invers-Suche Sie nehmen können, kann ich Ihnen schlicht nicht beantworten. Aber schreiben Sie doch einfach mal den verantwortlichen Personen der Seite, auf der Sie das Bild ursprünglich gefunden haben. Diese müssten ja im Impressum benannt sein.
Beste Grüße
Simone Winkler
Februar 4th, 2011 at 22:24
Danke. Erst jetzt habe ich Ihre Antwort gesehen.
Schönes Wochenende!
Rita Klasen