Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der öffentlichen Sicherheit. Doch wie lange dürfen dabei erhobene Daten gespeichert werden? Die Datenschutzanforderungen machen klar: Sensible Informationen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden, sondern nur so lange, wie es für den Zweck der Überprüfung erforderlich ist.
Worum geht es bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen?
Nach dem Waffengesetz müssen die zuständigen Behörden, in NRW die Polizei, alle drei Jahre die Zuverlässigkeit von Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen prüfen. Dazu wird das Waffenverwaltungssystem „CitkoWaffe“ genutzt, das auf polizeiliche Datenbanken zugreift. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden:
- im System „CitkoWaffe“ gespeichert.
- Zusätzlich in Papierakten hinterlegt.
Diese Unterlagen enthalten häufig äußerst sensible Informationen.
Das Problem: Dauerhafte Datenspeicherung
In der Vergangenheit wurden Überprüfungsergebnisse im System und in Papierakten dauerhaft gespeichert, selbst wenn die überprüften Personen als zuverlässig eingestuft wurden. Dies birgt mehrere Risiken:
- Verwendung unzulässiger Daten: Frühere Überprüfungsergebnisse könnten herangezogen werden, obwohl sie datenschutzrechtlich nicht mehr relevant sind.
- Mangelnde Löschroutinen: Ohne klare Vorschriften zur Datenlöschung bleiben sensible Informationen oft unnötig lange gespeichert.
Eine Rechtsgrundlage für die langfristige Speicherung dieser Daten besteht nicht, wenn die Zuverlässigkeit fortbesteht.
Die Lösung: Einführung von Löschroutinen
Nach Beratung durch die LDI NRW hat das Innenministerium NRW eine Handlungsnotwendigkeit erkannt und arbeitet an:
- Löschroutinen im System „CitkoWaffe“: Eine automatische Löschung nicht mehr erforderlicher Daten wird eingeführt.
- Anpassung der Aktenhaltung: Papierakten sollen ebenfalls bereinigt werden, sodass nur noch relevante Informationen vorliegen.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass der Datenschutz eingehalten wird und sensible Daten nicht länger als nötig gespeichert werden.
Das Fazit: Datenschutz schützt die Persönlichkeitsrechte
Auch ohne eine spezielle gesetzliche Regelung gilt der Grundsatz, dass Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Die Umsetzung einer klaren Löschstrategie ist daher essenziell, um den Datenschutz zu gewährleisten. Betroffene können sich direkt an ihre zuständige Waffenbehörde wenden, um die Bereinigung ihrer Akten zu veranlassen.
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