Rechtswidrige Bewertungen im Netz: Wann E-Mail-Anbieter Nutzerdaten herausgeben müssen

Wer online unwahre Behauptungen aufstellt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn er vermeintlich anonym bleibt. In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht München I vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) entschieden, dass ein E-Mail-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet ist. Der Fall betrifft eine Bewertung auf einer Arbeitgeberplattform und hat Signalwirkung für den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten im digitalen Raum.

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Schutz der Privatsphäre im Presserecht – Neues Urteil des LG Berlin stärkt Persönlichkeitsrechte

In einer wegweisenden Entscheidung hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin mit Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. 27 O 322/24 eV) klargestellt, dass Antragsteller auch ohne Offenlegung ihrer Wohnadresse eine einstweilige Verfügung gegen pressebezogene Persönlichkeitsrechtsverletzungen erwirken können – vorausgesetzt, es bestehen schutzwürdige Gründe für die Geheimhaltung. Dieses Urteil bringt bedeutende Klarheit für Personen, die sich gegen mediale Eingriffe in ihre Privatsphäre zur Wehr setzen möchten, ohne sich weiter öffentlichem Druck auszusetzen.

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Warum die Weitergabe Ihrer E-Mail-Zugangsdaten fatale rechtliche Folgen haben kann

Viele Menschen teilen ihre E-Mail-Zugangsdaten mit Familienangehörigen oder engen Vertrauten – oft aus praktischen Gründen. Doch was harmlos erscheint, kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Ein aktuelles Urteil des OLG Zweibrücken (Az. 1 U 20/24) zeigt eindrucksvoll, wie die Weitergabe eines Passworts dazu führen kann, dass man für fremde Erklärungen haftet – selbst wenn man davon nichts wusste.

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BGH-Urteil zur Widerrufsbelehrung bei Neuwagenkauf im Fernabsatz

Am 25. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss (VIII ZR 143/24) wichtige Klarstellungen zur Widerrufsbelehrung bei Neuwagenkaufverträgen im Fernabsatz getroffen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob eine fehlende Telefonnummer in der Belehrung die Widerrufsfrist verlängert. Die Entscheidung stärkt die Rechtsklarheit für Unternehmer und Verbraucher, indem sie die Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung konkretisiert.

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Online-Kündigungen: Unternehmen müssen Kündigungsschaltflächen vereinfachen

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil (vom 06.06.2024 – Az. 31 O 216/23) klargestellt, dass Online-Kündigungen nicht durch unnötige Zwischenschritte erschwert werden dürfen. Der beklagte Telekommunikationsanbieter hatte eine mehrstufige Abfrage eingeführt, bevor Kunden ihre Kündigung tatsächlich bestätigen konnten. Dies verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, der eine direkt zugängliche Kündigungsschaltfläche vorschreibt.

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