Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) stellt einen Meilenstein im europäischen Technologierecht dar: Sie schafft erstmals verbindliche, risikobasierte Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Verordnung betrifft Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen – unabhängig davon, ob es sich um eigene Produkte oder Drittanwendungen handelt.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die KI-VO verpflichtet betroffene Akteure je nach Risikostufe (niedrig, begrenzt, hoch oder verboten) zur Einhaltung umfangreicher rechtlicher und organisatorischer Anforderungen. Insbesondere für sog. „Hochrisiko-KI-Systeme“ – etwa im Personalwesen, in der Kreditvergabe oder bei sicherheitsrelevanten Prozessen – bestehen umfangreiche Vorgaben zur Transparenz, Dokumentation, Risikobewertung und Überwachung.
Mein Leistungsangebot zur KI-VO
Als zertifizierte AI Officer mit juristischer Spezialisierung im IT- und Datenschutzrecht unterstütze ich Sie dabei, die Anforderungen der KI-VO praxisnah umzusetzen – und zwar rechtssicher, strukturiert und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Systemlandschaft.
Beratungs- und Umsetzungsleistungen:
- Analyse & Einordnung Ihrer KI-Systeme nach den Risikokategorien der KI-VO
- Rechtliche Prüfung von Pflichten für Hersteller, Anbieter, Betreiber oder Nutzer
- Begleitung von Konformitäts- und Risikoanalysen, z. B. bei Hochrisiko-Systemen
- Entwicklung eines KI-Compliance-Frameworks, inkl. AI Policy nach ISO 42001
- Beratung zur Schnittstelle KI & Datenschutz, insbesondere bei personenbezogenen Daten (DSGVO, DSFA)
- Vertragliche Absicherung (z. B. AVV, Haftungsregelungen, Prüfpflichten gegenüber Drittanbietern)
- Schulungen und Awareness-Formate für Management und Fachabteilungen
Warum das jetzt relevant ist
Die KI-VO wird in absehbarer Zeit verbindlich anwendbar – Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Eine vorausschauende Compliance-Strategie spart nicht nur Aufwand, sondern schützt auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken.
Sie setzen KI bereits ein – oder planen es künftig? Dann begleite ich Sie gerne auf dem Weg zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer KI-Projekte.