Der Bundesgerichtshof hat in einem aufsehenerregenden Urteil (Az. III ZR 61/24) vom 10. Juli 2025 klargestellt, dass Vertragsverlängerungen in der Telekommunikationsbranche nicht zu Laufzeiten führen dürfen, die insgesamt mehr als 24 Monate binden. Die Entscheidung sorgt für mehr Verbraucherschutz und stärkt die Position von Kunden gegenüber Telekommunikationsanbietern.
Was war der Anlass?
Ein Telekommunikationsunternehmen warb in einem Schreiben gegenüber Bestandskunden mit einer 20-Euro-Gutschrift bei sofortiger Vertragsverlängerung. In der Klausel hieß es, der Tarif solle „im Anschluss an die aktuelle Laufzeit um weitere 24 Monate“ verlängert werden – zu den bisherigen Konditionen. Ein Verbraucherverein klagte auf Unterlassung dieser Praxis – mit Erfolg.
Das Urteil im Detail
Der BGH entschied, dass eine solche Klausel gegen § 43b TKG a.F. sowie § 56 Abs. 1 TKG n.F. verstößt. Diese Vorschriften beschränken die zulässige Mindestvertragslaufzeit auf maximal 24 Monate – unabhängig davon, ob es sich um Erstverträge oder Vertragsverlängerungen handelt. Eine bindende Verlängerung, die über das ursprüngliche Vertragsende hinaus nochmals 24 Monate Laufzeit erzeugt, kann zu einer faktischen Bindung von mehr als zwei Jahren führen – und ist damit unzulässig.
Wichtig ist dabei auch, dass laut Gericht nicht der Zeitpunkt der erneuten Leistungserbringung zählt, sondern der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sobald ein Kunde also vor Ablauf der aktuellen Laufzeit eine neue Vereinbarung über 24 Monate unterschreibt, beginnt die Zählung der Frist direkt – nicht erst nach dem alten Vertragsende.
Folgen für die Praxis
Telekommunikationsanbieter müssen künftig klarstellen, dass Vertragsverlängerungen keine längere Mindestlaufzeit als gesetzlich erlaubt zur Folge haben dürfen. Die oft übliche Praxis, durch frühzeitige Verlängerung faktisch Laufzeiten von 30 oder mehr Monaten zu schaffen, ist nicht mehr zulässig. Anbieter müssen sich nun darauf einstellen, Vertragslaufzeiten strenger zu gestalten und transparenter zu kommunizieren.
Für Verbraucher bedeutet das: Sie können Anbieter künftig deutlich einfacher wechseln, ohne in langfristige Bindungen gedrängt zu werden. Diese Stärkung der Wahlfreiheit fördert den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und sorgt für bessere Angebote.
Unser Fazit
Das Urteil des Bundesgerichtshofs schafft endlich Klarheit bei Vertragsverlängerungen in der Telekommunikation und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz. Anbieter sind jetzt in der Pflicht, ihre Vertragsklauseln rechtskonform zu gestalten und Verbraucher nicht mehr durch überlange Laufzeiten zu binden.
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