Betriebsrat muss bei Einführung eines Zeiterfassungssystems mitbestimmen

Ein Unternehmen führt eine digitale Zeiterfassung ein – doch darf es das ohne den Betriebsrat entscheiden? Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein liefert hierzu klare Antworten. Das Gericht stellte fest, dass bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht hat. Arbeitgeber können diese Beteiligung nicht umgehen, selbst wenn die Einführung des Systems auf einer gesetzlichen Pflicht basiert. Für die Praxis bedeutet das: Digitalisierung im Unternehmen – etwa bei Arbeitszeiterfassung – geht nur gemeinsam mit dem Betriebsrat, nicht im Alleingang.

Weiterlesen