Hintergrund
Seit Jahren wird diskutiert, ob Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts gestatten, automatisch als Anbieter von Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gelten. Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob das Fernmeldegeheimnis Anwendung findet – mit erheblichen Folgen für die Überwachung und Verarbeitung privater Kommunikation.
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