Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 27. Februar 2025 (Az. 5 U 30/24) hat für Klarheit im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen im E-Commerce gesorgt. Es bestätigt: Betreiber von Online-Marktplätzen sind nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Gastzugang für Bestellungen anzubieten.
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