Warum Fahrgäste keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufzeichnungen in Bus und Bahn haben

Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg schafft Klarheit

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13.05.2025 (Az. 12 B 14/23) klargestellt, dass Fahrgäste öffentlicher Verkehrsbetriebe keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufzeichnungen aus Fahrzeugen haben. Der zugrunde liegende Fall drehte sich um einen Fahrgast, der auf Basis der DSGVO eine Kopie von Videoaufnahmen einer bestimmten Fahrt in der S-Bahn verlangte. Die S-Bahn Berlin berief sich jedoch darauf, zu einer Identifizierung des Betroffenen nicht in der Lage zu sein und verwies in diesem Zusammenhang auf Art. 11 Abs. 2 DSGVO in Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, welche ihr das Recht gäben, die Herausgabe der Videoaufnahmen zu verweigern.

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