VG Berlin: Schlechte Erfolgsaussichten für Datenschutzklage – Prozesskostenhilfe abgelehnt

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Beschluss vom 24.04.2023 (VG 1 K 227/22) entschieden, dass eine beabsichtigte Klage im Bereich Datenschutzrecht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dies führte zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe für den Kläger.

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