Online-Kündigungen: Unternehmen müssen Kündigungsschaltflächen vereinfachen

    Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil (vom 06.06.2024 – Az. 31 O 216/23) klargestellt, dass Online-Kündigungen nicht durch unnötige Zwischenschritte erschwert werden dürfen. Der beklagte Telekommunikationsanbieter hatte eine mehrstufige Abfrage eingeführt, bevor Kunden ihre Kündigung tatsächlich bestätigen konnten. Dies verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die verbraucherschützenden Vorgaben des § 312k BGB, der eine direkt zugängliche Kündigungsschaltfläche vorschreibt.

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