Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. BVerwG 6 C 3.23) bestätigt, dass die telefonische Ansprache von Zahnarztpraxen zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung auch nach Inkrafttreten der DSGVO rechtswidrig bleibt. Für Unternehmen bedeutet das: Die Grenzen des sogenannten „berechtigten Interesses“ sind enger, als viele vermuten.
WeiterlesenBundesverwaltungsgericht: Telefonwerbung ohne Einwilligung bleibt unzulässig – selbst im Lichte der DSGVO
Antworten