Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Wirtschaftsauskunfteien Informationen über erledigte Forderungen nicht länger speichern dürfen, wenn diese auch in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden könnten. Das Urteil stärkt die Rechte betroffener Personen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Wirtschaftsauskunft.
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