Barrierefreiheitserklärung: Was sie leisten muss – und wer sie braucht

Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung. Das ist nicht nur gesellschaftlicher Konsens, sondern seit dem 28. Juni 2025 auch rechtlich verpflichtend: An diesem Stichtag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft getreten. Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen seither sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind – und dies in einer Barrierefreiheitserklärung transparent darlegen.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Überblick ab Juni 2025

Ziel und Hintergrund des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein neues deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegt. Es tritt zum 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Erstmals werden damit private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – bislang galten solche Pflichten vor allem für den öffentlichen Sektor. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des BFSG (und des EAA) ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen und Barrieren in der Privatwirtschaft abzubauen.

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