Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung. Das ist nicht nur gesellschaftlicher Konsens, sondern seit dem 28. Juni 2025 auch rechtlich verpflichtend: An diesem Stichtag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft getreten. Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen seither sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind – und dies in einer Barrierefreiheitserklärung transparent darlegen.
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