Barrierefreiheitserklärung: Was sie leisten muss – und wer sie braucht

Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung. Das ist nicht nur gesellschaftlicher Konsens, sondern seit dem 28. Juni 2025 auch rechtlich verpflichtend: An diesem Stichtag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft getreten. Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen seither sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nutzbar sind – und dies in einer Barrierefreiheitserklärung transparent darlegen.

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Zertifiziert als AI Officer – Ihre Expertin für rechtssicheren KI-Einsatz

Ich freue mich, mitteilen zu können, dass ich im Mai 2025 die Weiterbildung zum zertifizierten AI Officer mit Erfolg abgeschlossen habe. Mit diesem Abschluss erfülle ich die Anforderungen an die KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO) der EU und bin damit offiziell befähigt, Unternehmen bei der Einführung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz rechtssicher zu begleiten.

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Überblick ab Juni 2025

Ziel und Hintergrund des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein neues deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegt. Es tritt zum 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Erstmals werden damit private Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – bislang galten solche Pflichten vor allem für den öffentlichen Sektor. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des BFSG (und des EAA) ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen und Barrieren in der Privatwirtschaft abzubauen.

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DSGVO-Änderung 2025: Was bringt sie wirklich?

EU plant DSGVO-Reform zur Entlastung von KMU

Die Europäische Kommission hat im Mai 2025 eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschlagen – mit dem Ziel, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Im Mittelpunkt steht dabei die Vereinfachung von Dokumentationspflichten, eine klarere Definition von Unternehmensgrößen und neue Ansätze zur Zertifizierung datenschutzkonformer Produkte.

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BGH: Arbeitgeberbewertung auf Online-Plattform bleibt zulässige Meinungsäußerung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. VI ZB 79/23) entschieden, dass eine negative Bewertung eines Unternehmens auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform keine strafbare Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung darstellt – und damit nicht zur Offenlegung von Bestandsdaten des anonymen Nutzers führt. Für Unternehmen ist das ein wichtiger Hinweis zum Umgang mit Onlinekritik.

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AG Hanau: Automatisierte Rückmeldung schließt Zugang einer E-Mail nicht aus

Das Amtsgericht Hanau hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 32 C 226/24 vom 03.03.2025) klargestellt, dass der Zugang einer E-Mail auch dann vorliegt, wenn der Absender eine automatisierte Rückmeldung erhält, wonach die Adresse nicht mehr verwendet wird und die Nachricht nicht weitergeleitet werde. Ein solcher Hinweis hindert den Zugang rechtlich nicht – und kann sogar als indirekte Empfangsbestätigung gewertet werden.

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LG München I: Online-Coaching zur Kryptowährung ohne Zulassung ist nichtig

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Az. 44 O 16944/23) entschieden, dass ein Online-Coaching-Vertrag über Kryptowährungen nichtig ist, wenn der Anbieter keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) besitzt. Die Klägerin erhält ihr Geld zurück – ein wegweisendes Urteil mit Signalwirkung für Coaching-Plattformen und digitale Bildungsangebote.

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LG München I: Automatisierte Antworten auf Impressums-Mails sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Az. 33 O 3721/24) entschieden, dass eine automatisierte Antwort-E-Mail auf eine Anfrage an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse eine Irreführung durch Unterlassen im Sinne von § 5a UWG darstellt. Das Urteil setzt ein klares Zeichen für die Pflichten zur elektronischen Erreichbarkeit von Diensteanbietern im Internet.

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OLG Köln: Wirtschaftsauskunfteien müssen erledigte Forderungen zeitnah löschen

Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Wirtschaftsauskunfteien Informationen über erledigte Forderungen nicht länger speichern dürfen, wenn diese auch in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden könnten. Das Urteil stärkt die Rechte betroffener Personen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Wirtschaftsauskunft.

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Domain-Grabbing ist unlauterer Wettbewerb – LG Düsseldorf stärkt Markeninhaber

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Versäumnisurteil vom 10. Februar 2025 (Az. 38 O 162/24) entschieden, dass die vorsätzliche Registrierung eines Domainnamens in Erwartung eines späteren Verkaufs an den Markeninhaber rechtsmissbräuchlich ist. Die Entscheidung stellt klar: Wer gezielt Domainnamen fremder Marken reserviert, um Profit daraus zu schlagen, handelt unlauter und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.

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